Jede Altersvorsorge auf einem Bein ist gefährlich

Jede Altersvorsorge auf einem Bein ist gefährlich – Warum Risikostreuung wichtiger als Renditeerwartung ist
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Droht Landtagsabgeordneten eine Altersarmut? Gewerkschaftliche Rentenexperten beklagten 2018, dass Abgeordnete eines Landtages nach dem bis 2007 geltenden Versorgungsrecht 3,675 Prozent p.a. ihrer Diäten als Pension bekamen, rechnerisch nach fünf Jahren mit 8.220 Euro an Einkommen, mithin 1.510 Euro als Rente.

Wenn Abgeordnete hingegen seit 2008 in fünf Jahren die im Zeitraum als Altersvorsorgebeitrag stattdessen gewährten 113.700 Euro zur Altersversorgung einbezahlt haben, so ergäbe sich bei 0,9 Prozent Garantiezins eine Monatsrente von 384 Euro aus privater Vorsorge. Dies ist rechnerisch eine Rentenminderung von rund 1.100 Euro beziehungsweise circa 75 Prozent.

Und wer seit 2003 vom (Durchschnitts-)Brutto (3.100 Euro) die empfohlenen 4 Prozent (circa 125 Euro) geriestert hatte, solle dafür einen monatlichen Rentenanspruch von um die 20 Euro erwarten dürfen.

Denkfehler gewerkschaftlicher Rentenexperten?

Zu den mit 0,9 Prozent Garantiezins gerechneten monatlich 383 Euro nach 5 Jahren kommen indes noch Überschüsse hinzu. Zudem kann ja auch in fondsorientierte Produkte eingezahlt werden, so dass die Hochrechnung etwas zu pessimistisch erscheint.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala
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Die betroffene Landtagsverwaltung verlangt für die staatliche Auszahlung zur privaten Vorsorge der Abgeordneten, dass mindestens der Höchstbeitrag (also rund zwei Drittel des Zuschusses i.H.v. 1.829 Euro p.M.) in eine Basisrente (einschließlich Deutscher Rentenversicherung Bund, DRV) eingezahlt wird.

Bereits nur zwei Drittel des dortigen Betrages reichen für die Einzahlung des Höchstbeitrags in die DRV aus: Alleine daraus sind – jedenfalls mit Rentensteigerungen – bereits mehr als die genannten 383 Euro einer Privatrente monatlich erzielbar.

Dann bleiben ein Drittel oder rund 600 Euro monatlich für freie Vorsorge, ergibt mindestens weitere 125 Euro monatlich, zusammen also gut 500 Euro Monatsrente nach 5 Jahren Einzahlung. Oder nach 45 Jahren als Abgeordneter wie beim Eckrentner rund 4.500 Euro beziehungsweise rund 55 Prozent der Brutto-Diäten.

Man geht indes zusätzlich davon aus, dass auch aus den Diäten selbst eine private Vorsorge erwartet wird, wie bei anderen auch; für die, die den Lebensstandard halten wollen. Dafür stehen nicht nur diverse Altersvorsorgeanbieter zur Verfügung, sondern auch jede andere Form der Vermögensanlage zur späteren freien Verwendung, oder eigenen mietfreien Wohnen.

Steuerplanung und Kostenvergleich

Im Veranlagungsjahr 2019 können (je Ehegatte) bis zu 24.305 Euro an Beiträgen zur DRV und/oder Basisrente die Steuerlast mindern – absetzbar sind davon dann 88 Prozent beziehungsweise 21.388 Euro. Andererseits müssen diese Renten ab 2040 zu 100 Prozent versteuert werden. Bei Privatrenten hingegen, ohne steuerliche Absetzbarkeit, bleiben regelmäßig bis zu mehr als 82 Prozent der Auszahlungen steuerfrei.

Allerdings unterscheiden sich die Angebote kalkulatorisch und bei Risiken, Chancen und Kosten der Anlage erheblich, einschließlich solcher aus dem Ausland. Bis zu mehr als 20 Prozent der Einzahlungen könnten für Abschluss- und Verwaltungskosten am Ende aufgebracht worden sein. Bei den Verwaltungskosten dürfte das Umlageverfahren bis zu mehr als 50 Prozent günstiger sein.

Risikostreuung wegen unkalkulierbarer Risiken

Unkalkulierbar ist das weite Ermessen des Gesetzgebers, welche Regeln für die Einkommensteuer und bei der Sozialversicherung im künftigen Rentenalter gelten werden. Unsicher ist auch, ob Kapitaldeckung oder Umlageverfahren sich künftig als rentabler herausstellen wird. Ebenso ungewiss ist, ob die Lebenserwartung weiter steigt oder (etwa durch Gifte in der Umwelt oder eine durch Vogelzug verbreitete Pandemie) tendenziell wieder abnimmt. Wie hoch Realzins und Inflation sein werden, steht in den Sternen.

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungs-mathematik
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik

Gewiss ist nur, dass nach dem ökonomischen Mackenroth-Theorem die Kapitaldeckung keine Auswirkung auf das Demografie-Problem hat; auch nicht auf die Generationengerechtigkeit. So wie auch die Option für einen Riestervertrag für jenen zweistelligen Prozentsatz der Bevölkerung ohne jedwede Ersparnisse wegen fehlender Liquidität gar nicht erst in Frage kommt. Die durchschnittliche Sparquote erreicht nur ein kleinerer Teil der Bevölkerung.

Alles auf eine Karte zu setzen bedeutet ein unnötiges Klumpenrisiko. Dies erkennen Anleger und deren Berater häufiger erst nach einem (bis zu) Totalverlust bei dubiosen Kapitalanlagen – in Schiffen oder Derivaten, Containern und Hegdefonds, Immobilien oder anderen Steuermodellen.

Von Dr. Johannes Fiala, PhD, RA, RB, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de) und

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).

 

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