Mit dem Smartphone das Auto öffnen und starten ist zwar komfortabel, birgt aber auch Risiken. Deswegen hat das Allianz Zentrum für Technik die Anforderungen an den Virtuellen Schlüssel in Zusammenarbeit mit internationalen Instituten zu einem weltweit anwendbaren Standard weiterentwickelt.
Das AZT trägt damit dem Bestreben der Hersteller nach einheitlichen Standards Rechnung und zeigt, dass Vernetzung und die daraus entstehenden Risiken keine rein nationalen Themen sind.
Jochen Haug, Schadenvorstand der Allianz, dazu:
„Damit ist erstmalig ein globaler Standard zur IT-Sicherheit im Diebstahlschutz bei Kraftfahrzeugen geschaffen worden, der einheitlich in allen Märkten als Grundlage für Entwickler wie auch als Basis für die Regulierung von Totaldiebstählen durch Versicherer genutzt werden kann.“
Neue Aufgaben für Versicherer
Die Technik des Virtuellen Schlüssels stellt die Versicherer im Falle einer Fahrzeug-Totalentwendung vor neue Aufgaben. Bisher reicht der Kunde für die Regulierung den vollständigen Schlüsselsatz bei der Versicherung ein. Dies gilt grundsätzlich auch für den Virtuellen Fahrzeugschlüssel. Kein Kunde wird dem Versicherer im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sein Smartphone zuschicken wollen. Er muss deshalb jeden Berechtigten nennen, der zum Zeitpunkt der Totalentwendung im Besitz eines Virtuellen Schlüssels war, und einen Nachweis über die Löschung der Berechtigung vorlegen.
Jochen Haug sagt:
„Die Allianz sieht hier ganz besonders den Schutz unserer Kunden als vorrangig an. Wir müssen sicherstellen, dass wir sie bei einem Totaldiebstahl auch bei der Verwendung Virtueller Schlüssel komplikationslos entschädigen können.“
Vier wichtigste Anforderungen an Virtuellen Fahrzeugschlüssel
- Der Virtuelle Fahrzeugschlüssel darf nicht kopierbar sein, analog zum physischen Schlüssel muss erkennbar sein, wie viele Schlüssel im Umlauf sind.
- Alle berechtigten Fahrzeugnutzer müssen übersichtlich, transparent und unveränderlich für den Kunden – sowie im Schadenfall für die Versicherung – aufgeführt sein. Der Kunde muss zudem bei einem Totaldiebstahl sofort alle Virtuellen Schlüssel nachweisbar zurückziehen können.
- Die Zugangsberechtigung des Autos muss von der Fahrberechtigung getrennt sein, um das bestehende Schutzniveau der elektronischen Wegfahrsperre nicht zu unterlaufen und die Sicherheit bei zukünftigen Dienstleistungsmodellen wie „Lieferung in den Kofferraum“ zu gewährleisten.
- Die Datenumgebung von Ausführung und Speicherung des Virtuellen Schlüssels muss strikt von sonstigen Applikationen getrennt sein. Alle sicherheitskritischen Daten wie z.B. Berechtigungen und Schlüsselberechnung müssen in einer sicheren Speicher- und Ausführungsumgebung gespeichert beziehungsweise ausgeführt werden.
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