Strategische Vertriebsplanung mit dem Tarif OPTI.free

Strategische Vertriebsplanung mit dem Tarif OPTI.free
© fotogestoeber / fotolia.com

Viele Vermittler kennen diese Situation aus eigener, leidvoller Erfahrung. Ein Kunde möchte seinen Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Absicherung von Wahlleistungen für den Fall einer stationären Behandlungsmaßnahme absichern oder aufgrund Überschreitens der Jahresverdienstgrenze in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Nach einer engagierten und qualifizierten Vorsorgeberatung durch den Vermittler und der Entscheidung des Kunden für die Ausgestaltung des gewünschten Versicherungsschutzes schlägt bei der Antragsaufnahme die Stunde der Wahrheit.

Basierend auf den Antragsfragen wird die medizinische Vita des Kunden durchleuchtet und in nicht wenigen Fällen treten Vorerkrankungen zutage, die einem Vertragsabschluss ohne Erschwernisse entgegenstehen oder im Worst Case zu einer Ablehnung durch den Risikoprüfer des privaten Krankenversicherers führen.

Globale Klimaerwärmung und Änderung der Lebensgewohnheiten

Die negativen Folgen der globalen Klimaerwärmung sind nicht zu leugnen. Regelmäßig lesen wir von Verwüstungen durch Starkregen und Überschwemmungen, zerstörerischen Orkanen, lang anhaltenden Trockenperioden und Rekordtemperaturen. Die klimatischen Verwerfungen stellen nicht nur die Schadenversicherer vor zunehmend größere Herausforderungen, auch die Kranken- und Lebensversicherer werden mit den Folgen der Aufheizung der Atmosphäre konfrontiert. So haben die gestiegenen Durchschnittstemperaturen beispielsweise dazu geführt, dass sich die Dauer des Pollenflugs verlängert und die Belastung mit diesen pflanzlichen Allergenen sich verstärkt hat. Im Durchschnitt kämpft jeder siebte Bundesbürger mittlerweile mit den Folgen einer Pollenallergie.

Langgediente Vermittler erinnern sich an die guten alten Zeiten, als psychotherapeutische Behandlungen und Adipositas noch als Risikoexoten bewertet wurden. Die Zeiten wie auch die Vorerkrankungen der Kunden haben sich teilweise grundlegend geändert. Während ein psychotherapeutischer oder sogar ein psychiatrischer Behandlungsbedarf aufgrund einer Depression vor 30 Jahren noch der Ausnahmefall war, ist bei den psychischen Erkrankungen über die Jahre hinweg ein kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen. Steigende Belastungen im Beruf, aber auch eine kontinuierliche Zunahme der Single-Haushalte und eine schon fast als pathologisch zu bezeichnende Abhängigkeit vieler Menschen von ihren Smartphones kommen als mögliche Katalysatoren dieser Entwicklung in Betracht.

Auch veränderte Ernährungsgewohnheiten zeichnen eine interessante Entwicklung nach und vermutlich auch vor. Fettige Burger und Pommes frites kombiniert mit pappsüßen Energydrinks sind zwischenzeitlich für viele Kinder und Jugendliche und teilweise auch für Erwachsene das Highlight kulinarischer Genüsse. Es verwundert also nicht, dass in Deutschland zwischenzeitlich jedes siebte Kind übergewichtig und fast 6 Prozent der Kinder adipös sind. Das Robert-Koch-Institut hat mit seinen Untersuchungen festgestellt, dass die Zahlen zwischenzeitlich stagnieren, allerdings auf hohem Niveau.

Der Optionstarif OPTI.free

In ihrer 85-jährigen Unternehmensgeschichte hatte sich die Hallesche Krankenversicherung immer wieder mit innovativen und vorausschauenden Versicherungslösungen ausgezeichnet.

Die Konzeption einer privaten Pflegeversicherung viele Jahre vor Einführung der sozialen Pflegeversicherung ist ein exemplarisches Beispiel dafür. Auch der nun eingeführte Optionstarif OPTI.free ist ein werthaltiges Invest, das auf das Konto eines zukunftsorientierten und nachhaltigen Vertriebs einzahlt. Der Tarif kann bereits für Neugeborene und spätestens bis zum 44. Lebensalter beantragt werden. Die maximal zulässige Versicherungsdauer hat die Hallesche Krankenversicherung mit dem vollendeten 49. Lebensjahr der versicherten Person festgeschrieben.

Vor allem für jüngere, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versicherte Kunden eröffnet der Tarif OPTI.free ungeahnte Freiheiten für die Einrichtung einer Krankenvollversicherung oder auch für einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung flankiert. Bereits an dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass der Versicherungsnehmer den Optionsjoker während der Versicherungsdauer mehrfach ziehen kann, das heißt, der Tarif wird auch nach dem Einlösen einer Option fortgeführt.

Eine Begrenzung der Einlösung von Optionsrechten ergibt sich somit nur aus den tariflichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Tarifs und diese wurden vom Versicherer sehr weit und damit kundenfreundlich abgefasst. Bei der Einlösung eines Optionsrechts und der damit verbundenen Beantragung einer Krankheitskostenvoll- oder einer Krankenzusatzversicherung muss der Versicherungsnehmer keine Angaben zu seinem oder zum Gesundheitszustand der versicherten Person machen.

Alters- und ereignisabhängige Optionsrechte

Für das Einlösen eines Optionsrechts gelten sowohl altersabhängige Stichtage als auch ereignisabhängige Lebenszäsuren. Die altersabhängigen Stichtage für die Einlösung eines Optionsrechts hat der Versicherer in Fünf-Jahres-Intervallen gestaffelt. In dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person ihr 5., 10., 15., 20., 25., 30., 35., 40. und 45. Lebensjahr vollendet, kann eine Krankenzusatz- oder eine Krankenvollversicherung ohne Risikoprüfung zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen und basierend auf dem aktuellen Eintrittsalter der versicherten Person jeweils zum 1. Juli beantragt werden.

Vor allem wichtige Lebenszäsuren führen dazu, dass viele Versicherungskunden ihren Versicherungsschutz überdenken und gegebenenfalls neu ordnen oder ergänzen. So wird beispielsweise die eine oder andere Kundin im Fall einer Schwangerschaft über die Vorzüge von Wahlleistungen für ihren anstehenden stationären Aufenthalt nachdenken. Der Beantragung eines stationären Zusatztarifs, der der werdenden Mutter für ihre Entbindung eine privatärztliche Betreuung und eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sichert, sind jedoch im fortgeschrittenen Verlauf einer Schwangerschaft Grenzen gesetzt. Sofern die versicherte Person im Jahr ihrer Niederkunft allerdings ihren 25., 30. oder einen anderen der genannten Geburtstage feiert, könnte der Versicherungsschutz unter Umständen noch wenige Wochen vor der Entbindung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten eingerichtet werden.

Der Versicherungsnehmer kann den Optionsjoker nicht nur anlässlich eines Geburtstages der versicherten Person, sondern auch anlassbezogen ziehen. Die Hallesche Krankenversicherung verknüpft die Einlösung von Optionsrechten mit folgenden Lebensereignissen:

  • Heirat der versicherten Person
  • Nachwuchs oder Adoption
  • Der Beginn einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Der Start einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Die Beendigung einer Eltern- oder (Familien-)Pflegezeit
  • Für die versicherte Person endet
    • die Versicherungspflicht in der GKV,
    • der Anspruch auf freie Heilfürsorge,
    • der Anspruch auf Familienversicherung und/oder
    • die Bindefrist in der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Beispiel durch einen Wahltarif).

Sofern der Versicherungsnehmer sein ereignisabhängiges Optionsrecht für sich oder eine versicherte Person einlösen möchte, muss dies innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses erklärt werden.

Das endfällige Optionsrecht

Neben den alters- und ereignisabhängigen Optionsjokern räumt die Hallesche Krankenversicherung auch ein endfälliges Optionsrecht ein. So kann der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Optionstarifs nochmals seinen Vorsorgebedarf prüfen und den Abschluss eines Zusatztarifs oder auch den Wechsel in eine private Krankenvollversicherung beantragen. Auch dieser Zeitpunkt scheint für die Einlösung eines Optionsrechts gut gewählt, da Kunden der Altersgruppe 45 plus regelmäßig über ein höheres Vorsorgebudget verfügen und ihre persönliche Absicherung, oftmals motiviert durch persönliche Erfahrungen in ihrem familiären Umfeld, Freundes- und Kollegenkreis, individuell ausbauen.

Cafeteria-Modell des Versicherungsschutzes

Der Optionstarif OPTI.free besticht durch den Charme der Freizügigkeit beim Einsatz von Optionsrechten.

Während in den Versicherungsbedingungen regelmäßig das im Rahmen eines Optionstarifs vereinbarte Wahlrecht nicht nur hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einlösung, sondern auch bezüglich des zulässigen Zieltarifs restriktiv beschränkt wird, räumt die Hallesche Krankenversicherung dem Versicherungsnehmer nahezu Card-blanche-Rechte ein. So ist bei der Tarifbewertung im ersten Schritt festzuhalten, dass der Optionstarif OPTI.free nach der Einlösung eines Optionsrechts fortbesteht.

Der Versicherungsnehmer kann somit für sich und auch weitere versicherte Personen während der Versicherungsdauer wiederholt Optionsrechte zu den vorgenannten Stichtagen einlösen. So kann beispielsweise der Versicherungsschutz aus einer gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise um eine Absicherung von Wahlleistungen im Fall einer stationären Behandlung, aber auch um tarifliche Zusatzleistungen für ambulante und zahnmedizinische Behandlungsmaßnahmen ergänzt werden. Die Reihenfolge ergänzender Vorsorgemaßnahmen unterliegt dabei der Freizügigkeit des Versicherungsnehmers.

Sofern ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung überlegt wird, kann auch für den Antrag auf eine private Krankenvollversicherung ein Optionsrecht eingelöst werden. In diesem Fall wird auch der parallele Abschluss einer Krankentagegeld- (bis 150 Euro/Tag), einer Krankenhaustagegeld- (bis 50 Euro/Tag)und der privaten Pflege(pflicht)versicherung ohne Wartezeiten und ohne Risikoprüfung eingeräumt.

Eine private Krankenvollversicherung muss dabei nicht zwingend stichtagsgenau zum Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht.

Die private Krankenvollversicherung wird in diesem Fall zum nächsten Monatsersten, der auf den nächstmöglichen Kündigungstermin bei der gesetzlichen Krankenkasse folgt, eingerichtet.

Allerdings kann der Versicherungsnehmer auch einen stichtagsgenauen Wechsel 24 Monate nach Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist sowie im Fall einer Beitragsänderung (finale Festsetzung des Beitrages durch die Krankenkasse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommenssituation des Versicherten, Änderung des Zusatzbeitrages der GKV) innerhalb von 36 Monaten nach Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

Handlungsbedarf bei der Absicherung der Arbeitsunfähigkeit

In nicht wenigen Fällen wird eine Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt. Dieser Beratungsansatz ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, greift aber in der Alltagspraxis viel zu kurz.

Die Aufklärung des Kunden über die möglichen Folgen einer längeren, das heißt im Fall von Arbeitnehmern einer über die Dauer der Entgeltfortzahlung hinausreichenden Arbeitsunfähigkeit wird oftmals sträflich vernachlässigt.

Vor allem Arbeitnehmerkunden, die als freiwillige Mitglieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, aber auch Freiberufler und Selbstständige, die sich für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft entschieden haben, sind für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig unzureichend abgesichert.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass Freiberufler und Selbstständige nur dann mit einer Zahlung von Krankengeld rechnen können, wenn sie mit einer Wahlerklärung auf das gesetzliche Krankengeld optiert haben.

Weiterhin ist zu beachten, dass das gesetzliche Krankengeld vom Gesetzgeber summenmäßig auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung begrenzt wurde. Für das Kalenderjahr 2019 errechnet sich somit ein Höchstbetrag von 105,88 Euro/Tag abzüglich der für Arbeitnehmer verpflichtenden anteiligen Beiträge zur Arbeitslosen-, gesetzlichen Renten- und sozialen Pflegeversicherung.

Auch an dieser Stelle können Versorgungslücken mit dem Tarif OPTI.free geschlossen werden, denn die von der Hallesche Krankenversicherung eingeräumten Optionsrechte umfassen auch den Abschluss einer selbstständigen Krankentagegeldversicherung. So können Freiberufler und Selbstständige ihr Nettoeinkommen mit bis zu 3.000 Euro/Monat und Arbeitnehmer mit bis zu 4.500 Euro/Monat unter Abrechnung anderweitiger Ansprüche auf Krankengeld und/oder Krankentagegeld absichern.

Eine Krankentagegeldversicherung kann dabei für Arbeitnehmer mit einer Karenzzeit von 42 Tagen und für Freiberufler sowie Selbstständige mit einem Leistungsanspruch ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit eingerichtet werden. Sofern gewünscht, kann der Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitsunfähigkeit auch noch mit einer Krankenhaustagegeldversicherung mit bis zu 50 Euro/Tag flankiert werden.

Fazit: Förderung der strategischen Vertriebsplanung

Mit dem Tarif OPTI.free leistet die Hallesche Krankenversicherung einen wertvollen Beitrag für die strategische Vertriebsplanung. Die mit den Optionsrechten aus dem Tarif OPTI.free verbundene Freizügigkeit bei der Planung und Umsetzung des persönlichen Versicherungsschutzes sichert gleichermaßen Kunden und Vermittlern wertvolle Vorteile.

Die Möglichkeit einer wiederholten Einlösung von alters- und ereignisabhängigen Optionsrechten ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, die allerdings auch geplant werden sollte.

Mehr zum Thema in der experten-Report-Ausgabe 05/19

 

Bilder: (1) © fotogestoeber / fotolia.com (2) © experten-netzwerk GmbH