KI und DSGVO: Datenschutz ist machbar

KI und DSGVO: Datenschutz ist machbar
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Gute Makler wissen sehr viel über ihre Kunden. Vom Geburtstag über Hobbys und Sammelleidenschaften bis hin zur persönlichen Risikobereitschaft. Die Datenschutzgrundverordnung schärft die Sensibilisierung für dieses Thema. Wer sich intensiv damit auseinandersetzt, erkennt, dass Chancen in den Vordergrund treten und Unsicherheiten weichen. Die Verordnung treibt Technologien weiter an. Verbraucherschutz wird zur Leitmaxime.

Thomas Heiserowski, Co-Vorstand für strategische Produktentwicklung , Europace AG

Nachdem die erste Mythenwelle abebbt, zeigen sich die Vorteile der 2018 novellierten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist weder unklar noch einschränkend oder übertrieben. Und auch die ersten Bußgeldbescheide fallen mit 20.000 Euro, etwa in Baden-Württemberg, deutlich weniger dramatisch aus als vor einem Jahr befürchtet. Denn im Kern hat sich an der Intention des Datenschutzes durch die Novellierung nichts verändert. Bereits das erste Bundesdatenschutzgesetz aus dem Jahr 1977 hatte als oberstes Ziel, die Daten der Menschen zu schützen. Die zum 25. Mai vorigen Jahres in Kraft getretene EU-Verordnung hat die gleiche Intention, blickt aber auf neue Technologien. Neu ist auch eine schärfere rechtliche Verfolgung bei Verstößen.

Vor der DSGVO war zu beobachten, dass Organisationen eher dazu tendierten, möglichst viele Daten zu sammeln. Ein Ziel war, so schien es, möglichst viele Informationen über Kunden und Endverbraucher zu horten. Oft ohne eine wirkliche Idee, was mit diesem Wissen anzufangen ist. Unternehmen wie Amazon, Google und Facebook haben der Finanzwelt gezeigt, wie Daten zu Geld und wie viele Daten zu viel Geld werden. Diesem Verhalten versucht die DSGVO nun einen Riegel vorzuschieben.

Verbraucherschutz hat Priorität

Europace hat von Anfang an an den Datenschutz aus Sicht des Verbrauchers gedacht. Als B2B-Plattform können zwar Makler und Berater die Daten der Endkunden bei uns hinterlegen, doch wir wollen nur die Informationen, die für eine Finanzierung relevant sind. Der Verbraucherschutz hat bei uns oberste Priorität. Ein Beispiel: Berater können bei Europace einen Schnellstart initialisieren. Hierzu benötigen sie, um etwa eine Baufinanzierung zu rechnen, vier Parameter: Zuerst klären wir, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt, ein Haus oder eine Wohnung finanziert werden soll. Dann fragen wir die Postleitzahl ab und schließlich, ob vermietet oder eigengenutzt wird. Für diese erste Berechnung benötigen wir weder Name, Adresse noch Geburtsdatum.

Wir meinen, diese sparsame Art, mit sensiblen Daten umzugehen, stärkt das Vertrauen des Kunden in seinen Berater. Hinzu kommt: Immer mehr Menschen erledigen Bankgeschäfte online, per Telefon oder Videoberatung. Das gilt für Ratenkredite genauso wie für komplexe Prozesse, etwa eine Immobilienfinanzierung. Das belegen diverse Studien und berichten Produkt- und Vertriebspartner. Mit dieser Entwicklung einher geht der Wunsch, dem Berater nicht beim ersten Kontakt alle persönlichen Daten liefern zu müssen. Und auch Telefonberater wollen nicht umfangreiche Informationen ins System tippen, um eine erste Berechnung erstellen zu können. So reichen beim Konsumentendarlehen zwei Parameter (Summe und Laufzeit), um die Beratung aufzunehmen und um damit erste Schritte einer „Customer Journey“ zu gehen.

Im Laufe der zurückliegenden Jahre ist aus einem schnellen Abschluss ein Prozess geworden. Mittels künstlicher Intelligenz (KI) können viele Interessenten über einen längeren Zeitraum mit zugeschnittenen Informationen gehalten und somit als Kunden gewonnen werden. Beziehung aufbauen und pflegen ist das neue Verkaufen. Und auch auf diese Kontaktanbahnung hat sich die DSGVO eingestellt. KI-unterstützte Prozesse wurden aufgenommen und geben Leitplanken aus.

Ziel: Endkunde erhalten Zugang

In der realen Softwarewelt kann ein verbraucherfreundliches Datenmanagement so aussehen: Endverbraucher sehen bei Europace über die sehr transparenten Datenschutzhinweise, wer welche persönlichen Daten über sie speichert. Oder welche Daten an Dritte wie die Schufa weitergegeben werden. Bleibt ein Vorgang in der Leadphase, werden Daten automatisch nach kurzer Zeit gelöscht.

Erst nach dem Erstellen eines rechtsverbindlichen Angebots greifen Aufbewahrungsfristen, die uns zwingen, Kundendaten über gewisse Zeiträume zu speichern. Unsere Vision von einem nutzerfreundlichen, geschützten Bereich sieht vor, dass auch der Endkunde über einen direkten Zugang einsehen kann, welche Dokumente zu seinem Vorgang gespeichert sind. Die Kunden sehen dann alle über sie gespeicherten Daten und können über ihren Berater gesetzeskonforme Löschungen vornehmen lassen. In Zukunft sollte so viel Transparenz im Bankgeschäft möglich sein. Nötig ist sie eh – dank DSGVO.

Die zweite Gruppe in der Gesamtbetrachtung DSGVO sind für uns neben den Verbrauchern die Berater und Vermittler. Durch die Implementierung der DSGVO-Vorgaben vereinfachen wir deren Arbeitsabläufe. Das Europace-System ermöglicht es ihnen zu entscheiden, wann sie welche Datenschutzhinweise einbringen wollen, und erleichtert die sachgerechte und vollständige Information des Verbrauchers. Dazu zählen die eigenen, die der Europace-Plattform, der Banken, Versicherungen oder Bausparkassen, für die sie arbeiten, und Dritter wie Kreditauskunfteien. Die Berater werden durch einen programmierten Hinweis angehalten, sobald sie einen Vorgang anlegen, die Datenschutzhinweise an Endkunden weiterzugeben.

Das ist ein wichtiges Detail. Denn die DSGVO verlangt dieses Timing. Ganz zu Beginn der Customer Journey, möglichst bevor erste persönliche Daten ausgetauscht werden, muss der Berater über den Umgang mit Daten informieren. Dazu erhält er aus dem Europace-System ein Dokument, das über alle wichtigen Fakten informiert. Etwa, wie die Hinweise der Produktpartner aussehen, deren Angebote er unterbreitet. Uns ist wichtig, dass er oder sie bereits in dieser frühen Beratungsphase vollständig Auskunft geben kann.

Berater kann Datenschutzhinweise einbinden

Bei einer Finanzierung sind mehrere Partner beteiligt: Vertriebe, Banken, Schufa, Gutachter oder Versicherungen. Für den Verbraucher geht schnell der Überblick verloren, wer denn nun seine Daten hat. Ein wichtiges Gebot der DSGVO ist Transparenz. Sobald Daten weitergegeben werden, sind neue Datenschutzhinweise mit im Spiel. Europace stellt daher automatisch alle notwendigen Hinweise zur Verfügung. Das spart Zeit, Arbeit und am Ende profitiert der Verbraucher von der Transparenz. Eine Versionierung ermöglicht es dem Berater, jederzeit nachzuvollziehen, wann er welche Datenschutzhinweise übergeben hat. Und um für den Vertrieb die Bereitstellung seiner Hinweise zu vereinfachen, haben wir meinedatenschutzhinweise.de gegründet. Diese Seite ist verknüpft mit dem persönlichen Konto, der Berater kann seine Datenschutzhinweise überall einbinden und übermitteln.

Europace AG, Mail: [email protected]

Mehr zum Thema in der März-Ausgabe 19

 

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