Was ändert sich für Urlauber nach dem EU-Austritt Großbritanniens?

Was ändert sich für Urlauber nach dem EU-Austritt Großbritanniens?
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Voraussichtlich am 29. März 2019 tritt Großbritannien aus der Europäischen Union (EU) aus. Egal, ob mit oder ohne Vertrag– für Reisende wird der Brexit Folgen haben. Welche das sein könnten, erläutern die ARAG-Experten.

Einreise nach Großbritannien

Da das Vereinigte Königreich nie Mitglied des Schengener Abkommens war, ändert sich bei der Einreise gar nicht so viel. Künftig könnte man aber gegebenenfalls statt eines gültigen Personalausweises einen Reisepass benötigen. Es könnte sogar zusätzlich eine Visumspflicht eingeführt werden, was aber unwahrscheinlich ist. Denkbar wäre aber ein Visum für längere Aufenthalte ab 90 Tage, wovon beispielsweise Austauschschüler und Studenten betroffen wären.

Flüge von und nach Großbritannien

Sollte es einen ungeregelten Austritt ohne Abkommen mit der EU geben, scheidet Großbritannien am Austrittsdatum aus dem gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum aus. Damit könnten Teile des Flugverkehrs zwischen Großbritannien und der EU zum Erliegen kommen und Reisen von und nach Großbritannien storniert werden. Davon betroffen wären aber auch Passagiere, die bei Langstreckenflügen beispielsweise in London umsteigen.

Es wird auch noch der Vorschlag beraten, dass Britischen Airlines bis 30. März 2020 Verkehrsrechte für Flüge aus dem VK in die EU und umgekehrt eingeräumt werden. Allerdings ist dies nur ein Notfallplan, der laut Bundesregierung „lediglich die Aufrechterhaltung grundlegender Verkehrsverbindungen“ gewährleisten soll. Ein weiterer Grund zur Vorsicht: Die Rechte der Fluggäste sind in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Wer nach dem Brexit mit einer britischen Fluglinie fliegt, hat kaum noch Anrecht auf Entschädigungen bei Verspätungen und Flugannullierungen.

Krankenversicherung auf der Reise

Für privat Krankenversicherte ändert sich auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU voraussichtlich nichts. Da die private Krankenversicherung in der Regel weltweit gültig ist, wird die medizinisch notwendige Versorgung auch bei Reisen in das Vereinigte Königreich übernommen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt zeitlich auf einen Monat begrenzt ist. Anders kann es künftig gesetzlich Versicherten ergehen.

Bei einem harten Brexit wäre die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht mehr gültig. Dann raten ARAG-Experten dringend zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, wenn es ins Vereinigte Königreich geht. Bleibt Großbritannien nach dem Brexit allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), behält die EHIC ihre Gültigkeit und es ändert sich voraussichtlich nichts.

Rückschritt auch beim Roaming

Die innerhalb der EU abgeschafften Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate und Textnachrichten ins Ausland könnten wieder anfallen, sobald es auf die Insel geht. Hier sollte man seinen jeweiligen Anbieter direkt fragen. Sonst drohen unliebsame Überraschungen in Form einer saftigen Telefonrechnung, wenn man per Handy oder Laptop auf der Reise durch das Vereinigte Königreich den Kontakt zu den lieben Daheimgebliebenen gehalten hat.

Das liebe Geld

Der Austritt Großbritanniens aus der EU war kaum beschlossen, da legte das Britische Pfund eine beispiellose Talfahrt hin. Die britische Währung ist daher so preiswert zu haben, wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das ist erst einmal prima für Urlauber aus dem Euro-Raum. Künftig könnte es allerdings Obergrenzen für Zahlungen mit Bargeld geben und andere Vorschriften, wenn man Bargeld bei Ein- oder Ausreise anmeldet. Auch das kundenfreundliche EU-weite Verbot von Zusatzkosten, wenn man einen Restaurantbesuch oder den Eintritt ins Theater mit der Kreditkarte begleichen möchte, fällt mit dem Brexit und kann schnell die Urlaubsstimmung trüben.

Eher unwahrscheinlich ist hingegen ein Austritt Großbritanniens aus dem gemeinsamen Zahlungssystem SEPA (Single European Payment Area), da dies den Handel mit den EU-Mitgliedstaaten erschweren würde. Dieses System erleichtert Verbrauchern, grenzüberschreitende Überweisungen und Abbuchungen zu tätigen.

Fazit

Für deutsche Urlauber wird der Besuch von England, Schottland, Wales und Nordirland durch den Brexit nicht unmöglich, aber womöglich deutlich komplizierter. Auch das Reisen mit mehrheitlich britischen Fluglinien wirft noch viele Fragen auf. Wer beim Besuch des Vereinigten Königreiches von Großbritannien keine Schlappe erleben möchte, sollte seine Reise schnell buchen – nämlich vor dem 29. März dieses Jahres.

 

 

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