uniVersa: neues Optionsrecht für Neugeborene

uniVersa: neues Optionsrecht für Neugeborene
© inarik / fotolia.com

In ihren Unfallversicherungstarifen bietet die uniVersa nun ein neues Optionsrecht zur Kindernachversicherung von Neugeborenen.

Wer länger als ein Jahr uniVersa-Kunde ist, kann sein Kind innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichern. Das Recht gilt bis zu einer Höchstinvaliditätssumme von 300.000 Euro sowie für eine lebenslange Unfallrente von bis zu 500 Euro monatlich.

Optional kann ein professionelles Reha-Management sowie ein Krankenhaustagegeld und verbessertes Genesungsgeld ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden. Das Optionsrecht für Neugeborene gilt sowohl für das Neugeschäft wie auch für Bestandskunden.