Analysesoftware DIN-tauglich machen

Analysesoftware DIN-tauglich machen
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Die neue DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ ist da. Für alle Makler, die nach der neuen Norm arbeiten wollen, empfiehlt sich der Einsatz einer entsprechend zertifizierten Beratungssoftware. Einige Software-Häuser haben die entsprechenden Produkte schon umgestellt, andere werden nachziehen.

Es ist geschafft: Fast auf den Tag genau vier Jahre lang haben hochkarätige Finanzexperten in einem Ausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN) intensiv an der ersten in Deutschland entwickelten DIN-Norm für die Finanzbranche gearbeitet. Nun liegt sie auf dem Tisch.

Das Wichtigste vorweg:

Dr. Klaus Möller, Vorstand, DEFINO Institut für Finanznorm AG

Bei der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ handelt es sich nicht etwa um zusätzliche Regulierung und endlose Dokumentationen, sondern vielmehr um ein standardisiertes, effizientes Werkzeug.

Es geht bei der ersten relevanten DIN-Norm für die Finanzbranche um die einheitliche und neutrale – und immer häufiger elektronische – Erfassung und Analyse der finanziellen Gegebenheiten von Privatkunden: eine Tätigkeit, die Makler, Vermittler und gebundene Versicherungsvertreter eh vornehmen müssen.

In den letzten Wochen und Monaten wuchs die Zustimmung zu der neuen Norm aus allen Teilen der Finanzbranche beständig. Denn dem zuständigen Ausschuss ist etwas gelungen, was Politiker und Verbraucherschützer der Branche bislang nicht zugetraut hätten: Sie hat aus sich heraus und aus eigenem Antrieb gemeinsam und im breiten Konsens einen Standard für mehr Verbraucherschutz gesetzt, ohne dass die Politik ihr dafür eines ihrer zuweilen realitätsfernen oder unausgegorenen Gesetze hätte vorsetzen müssen.

Die vom Defino Institut für Finanznorm initiierte DIN-Norm für einen nachvollziehbaren und verlässlichen Prozess zur Analyse der Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögenssituation von Privathaushalten wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass künftig nicht mehr am tatsächlichen, individuellen Bedarf von Kunden vorbeiberaten werden kann.

Ein effizientes Werkzeug für bessere Beratungsqualität

Gerade im Versicherungsvertrieb ist die Akzeptanz der Norm groß. Große Maklerpools und Vertriebsgesellschaften haben bereits ebenso die Absicht erklärt, die Finanzanalyse nach der Norm zum Einsatz zu bringen, wie auch zahlreiche Einzelkämpfer.

Der Grund dafür ist, dass einige von ihnen bereits Erfahrungen mit dem Vorläufer der DIN-Norm, der DIN SPEC 77222, gemacht haben. Sie berichten von vielen positiven Effekten auf das Privatkundengeschäft: gestiegene Kundenzufriedenheit, eine höhere Vertragsdichte pro Haushalt, niedrigere Stornoquoten. Arbeit nach DIN-Standards wirkt sich also positiv auf die Geschäftsentwicklung aus – in anderen Zweigen unserer Wirtschaft längst keine neue Erkenntnis mehr.

In der Finanzdienstleistung freilich ist der Verweis auf die Umsetzung einer DIN-Norm etwas Neues und deshalb auch besonders Verlockendes. Umso wichtiger, dass damit behutsam und ehrlich umgegangen wird. Wer mit dem Verweis auf die Umsetzung der DIN-Norm 77230 für sich wirbt, der sollte sich deshalb für seine Tätigkeit zertifizieren lassen – und auch die in der Beratung dafür eingesetzte Software sollte zertifiziert sein. Die Finanzdienstleister, die bereits nach DIN-Standards arbeiten oder es demnächst tun werden, sollten also jetzt überprüfen lassen, ob ihre eingesetzten Analysetools für ein Zertifikat des Defino Instituts für Finanznorm ausreichen.

Eine ganze Reihe von Software-Anbietern lässt ihre relevanten Tools in diesen Wochen prüfen und zertifizieren, um die erwartete Nachfrage zeitnah bedienen zu können. Dazu gehören FinanzPortal24, Finoso und Insinno. Andere wie iS2, JCP, sii, Softfair und Vorfina trimmen ihre Tools gerade auf Norm-Konformität und haben mit Defino bereits Vereinbarungen über baldige Zertifizierungen getroffen. Für sie ist das Zertifikat über die Normkompatibilität ein Gütezeichen. Andere Anbieter werden nachziehen.

Klare Trennung des Analyseprozesses von der Beratung

Entscheidend in der Abstimmung der Beratungssoftware zur DIN-Norm sind ein prozessual richtiges Leiten des Finanzberaters durch die drei Bedarfsstufen des Regelwerkes „Sicherung des finanziellen Grundbedarfs – Erhaltung des Lebensstandards – Verbesserung des Lebensstandards“ sowie der Rechenkern, also die Berechnungen für eine Analyse der aufgenommenen Kundendaten. Es versteht sich, dass ein Defino-Zertifikat nur bei Vollständigkeit der abgefragten Parameter, bei Anwendung der richtigen Algorithmen und bei vollständiger Darstellung der für den Haushalt relevanten Finanzthemen in korrekter Rangfolge vergeben werden kann.

Wichtig für Software-Häuser oder Entwickler in den Versicherungen: Die Analyse eines Privathaushaltes ist gemäß der DIN-Norm strikt von der daraufhin zu erfolgende Beratung zu trennen.

Der Finanzberater, der die Software nutzt, und die Verbraucher, die die Analyseergebnisse präsentiert bekommen, müssen erkennen können, wenn der von der Norm vorgegebene Analysebereich verlassen und in den Bereich der Beratung gewechselt wird.

Die Norm enthält klare Vorgaben für die Ergebnisdarstellung. Nicht erfasste „Istwerte“ im Sinne der Vorgaben sind als fehlend zu kennzeichnen; die Belegung mit Default-Werten ist nicht zulässig. Schätzwerte müssen als solche gekennzeichnet werden. Dies kann Änderungen in der Datenerfassung und -haltung erforderlich machen. Für die Berechnung der Altersvorsorge ist ein vereinfachtes Verfahren vorgegeben, das leicht zu implementieren ist.

Aus der ursprünglichen Defino-Initiative ist längst eine Brancheninitiative für Nachvollziehbarkeit, Verlässlichkeit und Transparenz geworden. Damit dieser Anspruch tatsächlich erfüllt wird, ist es notwendig, dass alle Dienstleister, Software-Anbieter wie Finanzberater, sich an die in der Norm festgelegten Regeln halten und den Verbrauchern Analyseergebnisse vollständig und in der geforderten Form bereitstellen, ohne dass diese vorher „geschönt“ oder gekürzt wurden.

DEFINO Institut für Finanznorm AG, Mail: [email protected]

 

Mehr zum Thema in der Ausgabe 02/19 des experten Report

 

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