Erwerbsminderungsrente verbessert, aber weiterhin lückenhaft

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Auch wenn zum Jahresbeginn die Zurechnungszeit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Neurentner verbessert wurde, bleibt der gesetzliche Schutz dürftig. Auf was man bei der Einkommensabsicherung achten sollte, erklärt die uniVersa.

Neuerungen: Statt bisher bis zum Alter von 62 Jahren und 3 Monaten werden die Zeiten jetzt bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze hochgerechnet. In 2019 liegt diese bei 65 Jahren und 8 Monaten und steigt schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre an. Für Neurentner führt dies zu einer schrittweise höheren Absicherung bei Erwerbsminderung.

Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus

Allerdings reicht die Verbesserung für ein sorgenfreies Leben laut uniVersa nicht aus: Im Jahr 2017 betrug die durchschnittlich ausgezahlte Erwerbsminderungsrente nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gerade einmal 716 Euro im Monat, da weiter Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei vorzeitigem Rentenbeginn sowie Sozialabgaben abgezogen werden.

Auch bleiben die Hürden hoch: Von 350.547 gestellten Anträgen auf Erwerbsminderungsrente wurden in 2017 nach DRV-Angaben nur 177.059, also knapp etwas mehr als die Hälfte, bewilligt. Ausschlaggebend für eine Bewilligung ist das beurteilte Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Liegt das unter drei Stunden pro Tag, gibt es die volle Rente, bei drei bis sechs Stunden nur die Hälfte. Wer noch über sechs Stunden arbeiten kann, geht leer aus. Der bisher ausgeübte und erlernte Beruf bleibt unberücksichtigt.

BU sichert Arbeitskraft ab

Für eine Absicherung des Arbeitseinkommens empfiehlt die uniVersa  den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese wird bereits gezahlt, wenn man seinen Beruf zu mehr als der Hälfte nicht mehr ausüben kann.

Wichtig ist, dass die Rentenhöhe zum Leben ausreicht und bereits rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Zudem sollte sich die getroffene Vorsorge bei steigendem Einkommen und Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt eines Kindes und Eigenheimkauf, ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen lassen