Energieversorgung, Energieförderung und Energiebilanz – alles Begriffe, die in Privathaushalten und Gewerbebetrieben immer mehr zum Thema werden. In Verbindung damit stehen in der Regel Strom- und Heizungskosten bzw. deren Senkung. Lange wurde, begünstigt durch die staatlichen Förderprogramme in Deutschland, verstärkt in Stromgewinnung durch Solaranlagen investiert, denn die Sonne scheint, wenn sie es tut, kostenlos und liefert mehr Energie, als verbraucht werden kann.
Nachdem die Förderung durch die öffentliche Hand mittlerweile gesunken ist, reagierten die Anbieter mit Preissenkungen, um einem stärkeren Rückgang bei den Investitionen entgegenzuwirken. Am Anfang aller Überlegungen stehen grundlegende Fragen wie zum Beispiel: Wie hoch sind die Kosten? Wie viel Energie kann gewonnen werden? Und wie rechnet sich die Investition?
Wie viel Solarstrom braucht ein Privathaus? Energieberater setzen für ein durchschnittliches Einfamilienhaus eine Menge von 950 kw bis 1.200 kw als Stromleistung voraus. Um diese Menge erzeugen zu können, sind auf ca. zehn Quadratmetern Dachfläche vier bis fünf Solarmodule zu installieren.
Aktuell wird der Quadratmeter Fotovoltaik-Zellenfläche mit ca. 5.000 bis 6.000 EURO für die private Nutzung veranschlagt. Ausgehend von zehn Quadratmetern Dachfläche und fünf Solarmodulen, ergeben sich Anschaffungskosten von ca. 15.000 EURO für eine fünf Kilowatt starke Anlage.
Bei der Planung und Konzeption einer Photovoltaik Anlage für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise einen Handwerksbetrieb gilt es u.a. noch weitere Faktoren zu berücksichtigen:
Unterstützen die Daten der nalyse eine Entscheidung für eine Photovoltaik Anlage können folgende Werte für eine Kosten-Nutzen Berechnung zu Grunde gelegt werden. Die Investitonskosten werden auf Basis der gewünschten Nutzlast kalkuliert. Pro k/WP sollte ein Betrag in Höhe von ca. 1.100,00 Euro bis 1.400,00 Euro veranschlagt werden. Bei einer Anlagengröße von 20k/WP ergibt sich somit eine Investitionssumme von ca. 22.000,00 bis 28.000,00 Euro.
Welche Komponenten bei der Berechnung der Versicherungsprämie berücksichtigt werden, zeigen wir nhand eines Beispiels, das sich auf die gewerbliche Nutzung eines Gebäudes ohne Produktionsstätte bezieht:
Eine gute Planung und fachgerechte Montage sind deshalb immer empfehlenswert bzw. unerlässlich. Wird hier am falschen Fleck gespart, unsachgemäß installiert oder sogar die Wartung vernachlässigt, sind Verluste bei der Energiegewinnung und weitere technische Mängel vorprogrammiert. Selbst wenn sich der Betreiber der Anlage bezüglich einer Reklamation an seinen Fachbetrieb wendet, liegt die Beweispflicht am Anlagenbetreiber.
Durch den Betrieb einer Solaranlage entsteht eine hohe elektrische Spannung, die zudem witterungsbedingt tagein tagaus den unterschiedlichsten Einflüssen ausgesetzt ist. Deshalb haben die Betreiber, ungeachtet davon, ob sie die Anlage privat oder gewerblich einsetzen, eine Verkehrssicherungspflicht, damit von der Anlage keine Gefährdung Dritter ausgeht.
Zu gefährlich und kostspielig können die Konsequenzen sein, wenn diese Pflicht nicht ernst genommen wird. Betreiber von Anlagen sollten auch berücksichtigen, dass ein Versicherer die Regulierung eines Schadens ablehnen kann, wenn Installation und Wartung nachweislich mangelhaft ausgeführt wurden.
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