Die EU-Kommission schlägt überarbeitete Prospektvorschriften vor, um europäischen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und die Informationen für Anleger zu vereinfachen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Ausgabe von Aktien oder Schuldtiteln leichten Zugang zu Finanzierungen finden. Auch Unternehmen, die bereits auf öffentlichen Märkten notieren, sollen davon profitieren, wenn sie zusätzliche Aktien oder Anleihen begeben wollen.
Die Europäische Kommission hat auf dem Weg zur Kapitalmarktunion eine Überarbeitung der Vorschriften vorgeschlagen, die es Unternehmen ermöglichen, sich an der Börse oder durch ein öffentliches Angebot an potenzielle Anleger Kapital zu beschaffen. Die vorgeschlagenen Prospektvorschriften sollen Anlegern fundierte Anlageentscheidungen erlauben, die Vorschriften für Unternehmen, die Aktien oder Schuldtitel begeben wollen, vereinfachen und grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt fördern.
Nahezu alle Unternehmen, die sich beim Anlegerpublikum Kapital beschaffen wollen, müssen einen Prospekt vorlegen. Dieser gil als rechtliches Dokument, in dem das Unternehmen, seine Hauptgeschäftsbereiche, seine Finanzen und seine Beteiligungsstruktur beschrieben werden. Er muss sämtliche Informationen enthalten, die Anleger benötigen, bevor sie sich dazu entschließen, in das Unternehmen zu investieren.
Die Prospektvorschriften sollen sicherstellen, dass Anleger in der gesamten Europäischen Union über die gleichen Informationen verfügen. Das soll es einfacher machen, grenzüberschreitend zu investieren. Für die Unternehmen, insbesondere für kleinere Unternehmen, ist die Erstellung eines Prospekts, der häufig Hunderte von Seiten mit detaillierten Informationen erfordert, jedoch kostspielig und aufwendig. Und für Anleger ist es wahrscheinlich auch nicht immer einfach, sich durch die Fülle von detaillierten Informationen durchzuarbeiten.
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill sagte hierzu: „Wir brauchen Prospektvorschriften, die Anlegern, die Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigen; ohne dabei unnötige Kosten zu verursachen und die Unternehmen davon abzuhalten, Geld auf den öffentlichen Märkten zu besorgen. Der heutige Vorschlag schafft ein besseres Gleichgewicht. Es wird das System einfacher, billiger und schneller machen. Es wird Anleger schützen, und es gleichzeitig KMU und anderen Unternehmen leichter machen Geld zu beschaffen. […] Eine gute Regelung der Prospektvorschriften ist für Start-ups, KMU und Blue Chips gleichermaßen wichtig. Der aktuelle Vorschlag wird überflüssigen Verwaltungsaufwand verringern und gleichzeitig den Anlegerschutz und das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken.“
Ausnahme für geringe Kapitalbeschaffungen: Der Schwellenwert, ab dem Unternehmen einen Prospekt ausgeben müssen, wird erhöht. So wird beispielsweise kein EU-Prospekt verlangt, wenn das zu beschaffende Kapital unter einer Höhe von 500.000 EUR (vorher 100.000 EUR) bleibt, was vielen KMU den dringend benötigten Raum zum Atmen verschafft. Die Mitgliedstaaten können diese Schwellenwerte für ihren Inlandsmarkt weiter anheben; die entsprechende Höchstgrenze wird von 5 Millionen EUR auf 10 Millionen. EUR heraufgesetzt.
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