Sozialabgaben reduzieren: Neuer Spar-Rechner für Arbeitgeber online
Arbeitgeber müssen für Mitarbeiter die anteiligen Krankenkassenbeiträge sowie die sogenannten Umlagesätze für Krankheitsfälle (U1) und Mutterschutz (U2) vom Lohn abführen. Der Spar-Rechner berücksichtigt alle Sozialabgaben für die Gesetzlichen Krankenkassen inklusive der unterschiedlichen Umlagesätze.