AGB
|
Impressum
|
Sitemap
|
Kontakt
|
Home
|
Freitag, 10.09.2010
Unternehmen
Unternehmen
Team
Konzept
Anfahrt
Partner
Produkte
Produkte
experten Report
experten Report Archiv
STATUS QUO!
Fax/Mailing
Newsletter
Mailingservice
Layoutsourcing
Information
Information
Autoren
Expertensuche
Mitgliedschaft
Termine
Mediadaten
Geschäftspartner
Pressemitteilungen
Endverbraucher
Endverbraucher
Expertensuche
Dokumentensuche
Login
Login
Mitgliederregistrierung
TurnPages: aktueller
experten-Report
Mediadaten 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen experten.de
I. Geltung und Ausschließlichkeit
1. Ein Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von einer oder mehrerer Anzeigen, Fachartikel, Interviews oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Auftraggeber“ bezeichnet) in einer Druckschrift oder einem Onlinemedium zum Zweck der Verbreitung.
2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der experten-netzwerk GmbH, Pelkovenstraße 81B, 80992 München (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gelten für alle vom Auftragnehmer angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
3. Mit der Erteilung eines Werbeauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers als verbindlich an. Diese vorliegenden Bedingungen werden allen Folgegeschäften – auch solchen, die mündlich oder telefonisch abgeschlossen werden – zugrunde gelegt. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht widerspricht.
4. Der Auftragnehmer behält sich nach freiem Ermessen vor, Werbeaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Ablehnung eines Werbeauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
II. Preise, Angebot und Vertragsschluss
1. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuelle Preisliste. Der jeweils gültige Tarif wird im Impressum aufgeführt und ist online unter
http://www.experten.de/net/action/mediadaten.slink
abrufbar. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft.
2. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der erteilte Werbeauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer rechtsverbindlich. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Bei Einwendungen hat der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der obigen Frist gilt das Schweigen des Auftraggebers als Zustimmung zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung.
III. Vertragsabwicklung
1. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind jedoch nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung im entsprechenden redaktionellen Umfeld nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Diese berechtigt den Auftragnehmer zur Erhebung eines Verbundaufschlages.
2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
3. Der Auftragnehmer liefert nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Rechnung ein Beleg-Exemplar. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigen- oder Textausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstige Kreativleistungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder vertretene erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.
4. Bei Chiffreanzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Auftragnehmer zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftragnehmer behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
5. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Inhalte und der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich mängelfreien Ersatz zu leisten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der nach der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzuges. Wird der Abzug nicht fristgemäß an den Auftragnehmer zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung zum Druck als durch den Auftraggeber erteilt. Druckunterlagen werden wiederum nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
IV. Rabatte und Nachlässe
Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Auftraggeber gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Werbeaufträge gewährt (Werbejahr). Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Auftragnehmer zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Werbejahres. Die Frist beginnt mit der Erfüllung des ersten Werbeauftrages, wenn nicht bei Vertragsschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart wurde. Bei Erweiterung des Werbeauftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag bereits rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Werbejahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Werbeauftrag nicht das vorgesehene Volumen/Menge, so wird der zuviel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt. Die Kündigung eines Abschlusses vor Ablauf der vereinbarten Dauer ist nur aus wichtigem Grund und nur bis zum Anzeigenschluss des folgenden Druckerzeugnisses möglich. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
V. Gewährleistung
1. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung und in Abhängigkeit vom Redaktionsschluss erfolgt die Erfüllung von Werbeaufträgen automatisch und fortlaufend in dem auf den Auftrag folgenden vereinbarten Medium. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich der Auftragnehmer vor. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Der Auftragnehmer gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entsprechend Ausdruck auf Auflagenpapier. Voraussetzung hierfür ist die Zusendung geeigneter Druckunterlagen entsprechend der gültigen Normen. Bei Datenübertragungen per ISDN oder ftp übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die Richtigkeit von Anzeigenmotiven und -inhalten. Grundsätzlich ist vorab ein gültiges und aktuelles Proof mit dem jeweiligen Anzeigenauftrag an den Auftragnehmer zu senden. Sind etwaige Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei einem mangelhaften Druck, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, keine Ansprüche. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.
2. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck der Anzeige oder seiner Inhalte berechtigt, eine mängelfreie Ersatzplatzierung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde, zu verlangen. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3. Mängelbeschwerden jeglicher Art müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung und des beigefügten Beleg-Exemplars beim Auftraggeber schriftlich und mit Gründen versehen beim Auftragnehmer eingehen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgesetzten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
VI. Haftung
1. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Auftraggeber hat dann bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Die eventuell entstehenden Mehrkosten, z. B. für Maschinenstillstand, müssen weiterberechnet werden. Ebenso wird eine notwendige Nachbesserung der Druckunterlagen, die zusätzliche Satz-, Film- und Lithokosten verursacht, in Rechnung gestellt.
2. Bei Aufträgen für Beilagen, Beikleber, Beihefter, Printpromotion und Warenproben sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen Nichtveröffentlichung oder in sonstiger Weise nicht vertragsgerecht erfolgter Veröffentlichungen ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung, Betriebsstörungen oder aus einem anderen Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das betroffene Objekt mit 80 Prozent der im Durchschnitt der letzten vier Quartale versendeten Auflage vom Auftraggeber ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Auslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
3. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Körperschäden. Dies gilt auch für eine Haftung für Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch für Erfüllungsgehilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
4. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Beleg-Exemplars. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
VII. Schutzrechte
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Grafiken, Texte etc.), Inserate und Bildmotive frei von Rechten Dritter sind. Er stellt daher den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber ihm aus jeglichem Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten etc.) geltend gemacht werden, frei und ist verpflichtet, etwaige, dem Auftragnehmer entstehende Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer behält sich aber vor, Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form des zur Verfügung gestellten Materials nach den Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen und / oder an laufenden Werbeaufträgen Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen bis zur Feststellung der Rechteinhaberschaft des Auftraggebers zurückzustellen. Ist ein Artikel oder Interview Gegenstand des Werbeauftrages, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bzw. dem beteiligten Mitarbeiter das Bildmaterial sowie die Inhalte zur Erstellung zur Verfügung. Der Auftragnehmer erhält daher das einfache, räumlich unbeschränkte und nicht übertragbare Nutzungsrecht, die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu verwenden und erhält damit das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung dieser Inhalte. Auf Grund der Erstellung durch den Auftragnehmer stehen die alleinigen und ausschließlichen Nutzungsrechte an dem erstellten Material dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, dieses in jeder gedruckten und elektronischen Form zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, diese Ausarbeitung im Rahmen von Sonderdrucken oder pdf-Dokumenten gemäß der gültigen Mediadaten zu erwerben und in Folge zu eigenen Zwecken zu verwenden, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Er ist jedoch nicht berechtigt, diese einem mit dem Auftragnehmer in Wettbewerb stehenden Unternehmen zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Der Preis für den Werbeauftrag ist sofort nach Veröffentlichung fällig und nach Zugang der Rechnung zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto (ohne Abzug), sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, gerät der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach erbrachter Leistung in Verzug.
2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weiteren Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen eine Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden bei nachträglich geleisteten Zahlungen diese unabhängig von der Leistungsbestimmung des Auftraggebers zunächst auf die Nebenforderungen, dann auf die Zinsen und schließlich auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus ohne vorherige Mahnung und bis zum Zahlungseingang berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent p. a. über dem Basiszinssatz zu verlangen.
IX. Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss des experten Online-Angebots
1. Im Online-Angebot der experten-netzwerk GmbH werden eigene und fremde Informationen zur Verfügung gestellt. Fremdinformationen werden durch Quellenangaben gekennzeichnet. Die Erstellung und Zusammenfassung erfolgt nach bestem Wissen und Kenntnissen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität übernimmt die experten-netzwerk GmbH keine Gewähr.
2. Eigene Informationen und Informationen von Dritten, die über das Online-Angebot der experten-netzwerk GmbH zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Urheberrechten des Autors oder Verbreiters und sind entsprechend geschützt. Für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, übernimmt die experten-netzwerk GmbH keine Haftung, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch die experten-netzwerk GmbH besteht.
3. Das Online-Angebot der experten-netzwerk GmbH dient ausschließlich der Information und stellt keine Beratung oder Empfehlung dar. Die Inhalte dürfen ausschließlich zu persönlichen Zwecken genutzt werden. Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung, Veränderung oder Veröffentlichung ist ohne vorherige Genehmigung durch die experten-netzwerk GmbH untersagt. Eine Verwendung oder Verbreitung der Original-Inhalte ist ausschließlich mit der korrekten Quellenangabe erlaubt. Alle Hinweise auf Schutzrechte sind einzuhalten und dürfen inhaltlich nicht verändert werden.
4. Die experten-netzwerk GmbH ist im Sinne von §7 des Telemediengesetzes nicht verpflichtet, die Inhalte von übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Bereitgestellte Hyperlinks dienen lediglich einer Zugangsvermittlung. Die experten-netzwerk GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Inhalte und erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung keinerlei illegale Inhalte zu erkennen waren. Für Schäden, die bei der Nutzung der angebotenen Seiten entstehen, ist ausschließlich der Anbieter dieser Seiten verantwortlich und haftbar.
Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen der experten-netzwerk GmbH bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten.
X. Datenschutz
Die Daten des Auftraggebers sowie Daten von Mitgliedern der Informationsplattform des Auftragnehmers werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht. Die Mitglieder der Internetdienstleistungen des Auftragnehmers stimmen der Speicherung und Bearbeitung sowie Zugänglichmachung ihrer Daten anderen Mitgliedern gegenüber ausdrücklich zu.
XI. Sonstige Bestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die Parteien vereinbaren, bezüglich einer unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, mit dieser ihr ursprünglich beabsichtigter wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck soweit wie möglich erreicht wird.
2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung und einer Vereinbarung im Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
3. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
4. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Stand: August 2009
experten-netzwerk GmbH • Pelkovenstraße 81 B • 80992 München • info@experten.de