Kündigung von umsatzschwachen Minderleistern

Außendienstmitarbeiter im Maklerunternehmen werden meist an Ihrem Umsatz gemessen. Einige Mitarbeiter erwirtschaften dabei leider meist einen deutlich geringeren Umsatz als ihre Kollegen. Diese „Minderleister“ verursachen im Maklerunternehmen jedoch meist ebenso hohe Kosten wie im Vertrieb erfolgreiche Angestellte.

(PDF)
arschtritt-anzugtraeger-98422312-sergey-nivensarschtritt-anzugtraeger-98422312-sergey-nivens
cms.zobre.x Rechtsanwältin Maike Ludewig, zuständig für den Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Seitens des Maklers als Arbeitgeber entsteht dann oftmals die Frage, ob und wie man sich von diesen „Minderleistern“ trennen kann und ob die Umsatzschwäche alleine als Kündigungsgrund herhalten kann.

Wann liegt überhaupt eine „Minderleistung“ vor?

Zunächst müsste natürlich eine „Minderleistung“ vorliegen. Bereits die Beantwortung der Frage, ob es sich überhaupt um eine Minder- oder Schlechtleistung des jeweiligen Arbeitnehmers handelt, ist nicht einfach. Hierfür muss zunächst eine sogenannte Vergleichsgruppe gebildet und die Tätigkeit des Arbeitnehmers über einen längeren Zeitraum nachvollzogen werden.

Eine Unterschreitung eines durchschnittlichen Umsatzes von weniger als einem Drittel gegenüber der Vergleichsgruppe dürfte für den Arbeitgeber hinnehmbar sein. Allerdings ist dies nur ein grober Richtwert. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitsgerichte bei einem Kündigungsschutzprozess auch eine höhere Unterschreitung nicht als grundlegende Störung verstehen.

Möglichkeit einer Kündigung?

Sobald das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, bedarf die Kündigung einer sozialen Rechtfertigung. Eine Kündigung ist unter anderem dann sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Fraglich ist, ob eine Minder- oder Schlechtleistung durch einzelne Mitarbeiter eine personenbezogene oder eine verhaltensbezogene Kündigung rechtfertigt.

Eine personenbezogene Kündigung kann erfolgen, sofern die Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers wurzeln. Sie beruhen auf persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten und darauf, dass der Arbeitnehmer aufgrund dieser nicht mehr geeignet ist, seine Arbeitspflichten entsprechend zu erfüllen. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann auf dem Verhalten des jeweiligen Arbeitsnehmers beruhen.

Dies kann dann der Fall sein, sofern er seinen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommt. Der Arbeitgeber hat also die Ursache der Schlecht- oder Minderleistung aufzuklären. Erst danach kann beurteilt werden, ob eine personenbezogene oder verhaltensbezogene Kündigung möglich ist.

Fazit

Zunächst sollte der Arbeitgeber die Ursache für etwaige Minder- oder Schlechtleistungen seiner Mitarbeiter erforschen und möglichst ein persönliches Gespräch mit Ihnen suchen. Sollte ein solches fruchtlos bleiben, ist der jeweilige Mitarbeiter einschlägig abzumahnen. Sollte eine Abschlussschwäche o.ä. auch dadurch nicht behoben werden, so verbleibt als letzter Schritt die Möglichkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Hierbei sind jedoch einige wichtige Faktoren zu beachten, wie beispielsweise eine negative Zukunftsprognose und die Möglichkeit der Wahl eines milderen Mittels. Dem Arbeitgeber ist zu empfehlen, beide Kündigungsgründe- also sowohl die verhaltensbedingte, als auch die personenbezogene- zu nennen und somit zwei Kündigungen nebeneinander auszusprechen.

Die praktische Umsetzung von Kündigungen ist ohne juristische Begleitung in der Regel ein sehr schwieriges Unterfangen. Deshalb ist eine frühzeitige Betreuung des Kündigungsverfahrens mit einem im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt empfehlenswert. Ein langwieriger und teurer Arbeitsrechtprozess kann dadurch in vielen Fällen vermieden werden.

Bild: (1) © Sergey Nivens  / fotolia.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Businesswoman standing at the office and having a disagreement wBusinesswoman standing at the office and having a disagreement wdusanpetkovic1 – stock.adobe.com
Management

Kündigung durch Arbeitgebende erhalten: Was zu tun ist

Eine Kündigung ist mit vielen Fragen, Sorgen und Ängsten verbunden. Im Folgenden wird aufgeschlüsselt, welche Punkte im Falle einer Kündigung durch Arbeitgebende beachtet werden sollten, um den Prozess dem Moment entsprechend so vorteilhaft wie möglich für sich gestalten zu können.
Anzugtraeger-gruebelt-209858881-FO-Romario-IenAnzugtraeger-gruebelt-209858881-FO-Romario-IenRomario Ien – stock.adobe.com
Management

Vom Arbeitnehmer zum Unternehmer: Kündigen für Fortgeschrittene

Wer den Entschluss zur Selbstständigkeit einmal gefasst hat, sieht sich als zukünftiger Unternehmer einigen Hürden gegenüber. So muss unter anderem das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden. Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat, erklärt, welche Tipps hier zu beherzigen sind und welche Probleme umgangen werden müssen.
Anzugtraeger-schreit-in-Telefon-vor-Bildschirm-66116445-FO-PhotosebiaAnzugtraeger-schreit-in-Telefon-vor-Bildschirm-66116445-FO-Photosebia
Recht

Soziale Medien und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Die meisten Arbeitnehmer sind mittlerweile über soziale Medien aktiv. Auch viele Maklerunternehmen haben eine eigene „Fan-Page“ in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing. Oftmals werden jedoch unüberlegte Mitteilungen über die jeweiligen Netzwerke verbreitet, welche erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können - gerade im arbeitsrechtlichen Sinne.
Dr. Johannes Neder, Vorstandsmitglied und Verantwortlicher für die Bereiche Produktmanagement und Marketing bei VEMADr. Johannes Neder, Vorstandsmitglied und Verantwortlicher für die Bereiche Produktmanagement und Marketing bei VEMAVEMA
Auszeichnungen

AssCompact AWARD 2025: VEMA übernimmt Führung in drei Kategorien

Die „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025“-Studie bringt eine bedeutende Marktverschiebung mit sich. Fonds Finanz verliert erstmals seit Jahren die Spitzenposition in drei von vier Kategorien an die VEMA eG.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht