bAV: Gutachten belegen Schwächen und Fehlanreize

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba) hat auf ihrer Jahrestagung die beiden Gutachten zur bAV, die der Bundesregierung vorgelegt wurden, nachhaltig begrüßt. Nun müsse diese den richtigen Reformmix finden, so der aba-Vorsitzende Heribert Karch.

(PDF)
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Gutachten des BMAS

Das Gutachten zum "Sozialpartnermodell Betriebsrente" wurde von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Hanau und Rechtsanwalt Dr. Marco Arteaga erstellt. Es bestätigt den Grundansatz des BMAS, dass von den Tarifparteien vereinbarte Versorgungslösungen die Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung beenden und den betroffenen Unternehmen einfache und risikofreie Lösungen verschaffen können. Dies, so schließen die Autoren, sei für Stärkung und weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auch und gerade in kleinen und mittelgroßen Unternehmen "überragend wichtig".

Das Ergebnis der Studie: Es gibt zahlreiche Hemmnisse für alle Unternehmen, vor allem bei den kleinen und mittleren.

  1. Arbeitgeber fürchten den hohen Verwaltungsaufwand
  2. Arbeitgeber interessieren sich generell nicht für die bAV
  3. bAV-Spezialisten bzw. Personal fehlen im Unternehmen
  4. Die Mitarbeiter verdienen wenig
  5. Es gibt keinen oder nur einen wenig engagierten Betriebsrat
  6. Das Thema bAV ist insgesamt zu komplex und wenig verständlich

Daher werde vielen Arbeitnehmern in KMUs von vornherein keine bAV angeboten.

Gutachten des BMF

Das Gutachten des Bundesminsteriums für Finanzen kommt über die Erkenntnisse der BMAS_Studie hinaus zu folgenden Erkenntnissen:

  1. Auf Seiten der Arbeitgeber
    • Die Einsparung von Lohnnebenkosten in Folge der Sozialversicherungs-ersparnis des Arbeitgebers in der Anwartschaftsphase stellt keinen aus-reichenden Anreiz für KMU dar, eine bAV aktiv anzubieten.
    • Der Arbeitgeber sieht für seine Arbeitnehmer keinen klaren Vorteil der bAV im Vergleich zu anderen (privaten) Vorsorgeformen. Auch deshalb fehlt ihm die Motivation, seinen Mitarbeitern eine bAV anzubieten bzw. zu empfehlen.
    • Arbeitgeber aus KMU beziehen bei Entscheidungen, die abseits des eigentlichen Kerngeschäfts liegen – so z.B. die Einführungsentscheidung einer bAV – häufig externe Berater, vor allem Steuerberater, mit ein. Dieser genießt das Vertrauen des Arbeitgebers und ist damit Mediator und Multiplikator zugleich.
  2. Auf Seiten der Arbeitnehmer
    • Die Belastung von Leistungen aus der bAV in der Rentenphase mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR und PVdR) stellt ein Hemmnis dar. Dessen Wahrnehmung wird auch über entsprechende Presseberichterstattung übertragen und verstärkt.
    • Die Einbußen bei den gesetzlichen Sozialleistungen, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, in Folge der Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung in der Anwartschaftsphase stellen ein Problem dar.
    • Die doppelte Verbeitragung in Kranken- und Pflegeversicherung bei der Riester-geförderten bAV stellt eine nicht systemgerechte Doppelbelastung dar, die einer sinnvollen Integration der Riester-Förderung in das System der bAV entgegensteht.

Zwei Empfehlung für eine grundlegende Reform

Daraus entwickeln die Gutachter zwei Reformempfehlungen:

  1. eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Neuzusagen) samt bAV-Abzugsbetrag für kleine Unternehmen
  2. verbesserte Riester-Förderung in der bAV oder neues bAV-Fördermodell

Darüber hinaus wird dringend geraten, eine gezielte Aufklärung zu betreiben, da zu wenige oder auch falsche Informationen über die Belastung von Arbeitgebern durch bAV-Maßnahmen kursieren.

Keine Abschluss-, nur Bestandsprovisionen

Der Bericht formuliert wie folgt: „Außerdem sollte der als „Zillmerung“ bekannte und in der Praxis übliche Einbehalt der Vertriebsprovision zulasten der ersten Beiträge zu einer externen bAV-Lösung angesichts der teilweisen eingeschränkten Portabilität vom Gesetzgeber unterbunden werden. Vertriebsprovisionen, die wie Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds jeweils nur vom laufenden Beitrag einbehalten werden, würden dagegen helfen einen Vermögensschaden für Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Erwerbsbiografien zu vermeiden.“

Reaktion des aba

cms.krtsu.x Heribert Karch, Vorsitzender des Vorstandes der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung und MetallRente-Geschäftsführer

"Die beiden heute vorgelegten Gutachten bestätigen, was die aba schon seit Jahren vorträgt: Eine Vielzahl, vom Gesetzgeber über Jahrzehnte gesetzte Fehlanreize im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verhindern den weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung und es lohnt nach Wegen zu suchen den Sozialpartnern wieder Lust auf Betriebsrenten zu machen" erklärte Heribert Karch, Vorsitzender des Vorstandes der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung und MetallRente-Geschäftsführer kurz nach der Veröffentlichung zweier Gutachten durch das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium in Berlin.

" … Wir hatten nie ein Erkenntnisproblem, es hat immer nur an Willen und Mut zur Reform gefehlt. Jetzt liegt der Ball im Feld der Bundesregierung, sie muss aus der Vielzahl von Reformvorschlägen den richtigen Reformmix gestalten. Die aba bietet hierzu nochmals ausdrücklich ihre Hilfe an," versprach Karch. Schon am 25. April wird die aba im Rahmen ihrer 78. Jahrestagung in Berlin gemeinsam mit Staatssekretärin Fahimi, Staatssekretär Dr. Meister, den Gutachtern Arteaga (BMAS) und Kiesewetter (BMF) und mehr als 800 bAV-Experten die Gutachten diskutieren und analysieren.

"Ein heiß diskutierter Punkt könnte der Vorschlag werden, die Beitragszusage in der im BMAS-Gutachten vorgeschlagenen Form auch bei bereits bestehenden Zusagen einzuführen. Hier werden die Sozialparteien sich mit Sicherheit noch zu Wort melden. Und nicht zuletzt gibt es dabei eine Fülle rechtlicher Themen in der Landschaft der deutschen betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen."

Außerdem wies er darauf hin, dass "Die Gutachten … deutlich machen, was die gesamte Gemeinde der Altersversorgung seit dem ersten Entwurf problematisiert hat. Es ist undenkbar, die Tarifparteien oder auch die Unternehmen stärker in ein Engagement zu ziehen, solange die Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass sie für den Mittelstand zu komplex werden und der Arbeitnehmer droht im Nettosparen zu landen oder seine ersparte Rente an die Grundsicherung zu verlieren."

Bild: (1) © Gajus / fotolia.com  (2) © Heribert Karch, aba

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