Kritik an Anlageberatung

Veröffentlichung: 14.12.2015, 15:12 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

In einer Untersuchung des Marktwächters Finanzen kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Missstände in der Finanzberatung. Laut den Verbraucherschützern passten 95 Prozent der aktuell unterbreiteten Anlagevorschläge von Banken und Finanzvertrieben nicht zum Bedarf der Verbraucher. Empfohlene Produkte seien zu teuer, zu unrentabel, zu unflexibel oder zu riskant.

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Der Gesetzgeber verlange von den Bürgern, in Eigeninitiative für ihr Alter vorzusorgen. Viele Finanzprodukte seien jedoch sehr undurchsichtig. Zahlreiche Verbraucher holten daher Rat im Finanzvertrieb ein, auf den sie vertrauen. „Die Marktwächtererkenntnisse zeigen allerdings: Das Vertrauen in die Finanzberatung ist oft nicht gerechtfertigt. Verbraucher können leider nicht davon ausgehen, dass ihnen von Banken und anderen Finanzvertrieben Geldanlagen angeboten werden, die zu ihrem Bedarf passen“, fasst Werner Bareis, Teamleiter Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Untersuchungsergebnisse zusammen.

In der Untersuchung wurden 3.502 bestehende Anlageprodukte sowie 362 Vertragsangebote bewertet, mit denen Verbraucher in die Beratung der Verbraucherzentralen gekommen waren. Es wurden rund 835 Beratungen der Verbraucherzentralen im Zeitraum November 2014 bis Oktober 2015 bewertet. 95 Prozent der Vertragsangebote waren nicht im besten Kundeninteresse. Sie passten nicht zur individuellen Lebenssituation, den Anlagezielen oder -wünschen der Rat suchenden Verbraucher. Zudem waren diese auch bei ihren bereits abgeschlossenen Verträgen schlecht aufgestellt. Hier gäbe es für etwa jedes zweite Produkt eine bessere, beispielsweise kostengünstigere oder flexiblere Alternative (45 Prozent).

Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, stellt aufgrund dieser Ergebnisse fest: „Schlechte Finanzempfehlungen können sich Verbraucher mit Blick auf ihre Altersvorsorge nicht leisten.“ Mohn fordert auch hinsichtlich des Umsetzungsgesetz zur Finanzmarktrichtlinie (MiFID2): „Produktverkauf und Finanzberatung sind klar zu trennen. Gesetzlich ist eine hohe und verlässliche Qualität in der Finanzberatung sicherzustellen. Finanzberatung muss unmissverständlich im besten Kundeninteresse (Best-Advice) erfolgen sowie einer einheitlichen Regulierung und Aufsicht unterliegen.“

Doch es regt sich auch Kritik. Die Stuttgarter Zeitung befindet, dass es sich die „selbst ernannten Marktwächter“ zu leicht machten. Aus dem Artikel: „Die Zahl der untersuchten Vertragsangebote ist mit 362 zu gering, um daraus ein vernichtendes Urteil ableiten zu können. Solche unbedachten Generalaussagen verunsichern die Verbraucher nur noch stärker. Das Problem der Untersuchung besteht auch darin, dass zu wenig zwischen seriösen und unseriösen Angeboten unterschieden wird.“

Wahr bleibt: Wer Geld anlegen will, muss sich auch selber mit der Thematik beschäftigen. Vielleicht müsste der Einfachheit halber auf allen Anlageprodukten stehen: „Geldanlage kann Ihre Existenz gefährden.“

Bild: © paulmz / fotolia.com

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