Aktuelle Zahlen der Bafin gehen von einem weiteren Renditeabsturz für die Versicherten aus. Das Wirtschaftsmagazin „Euro am Sonntag“ bezieht sich in seinem Beitrag der aktuellen Ausgabe (Erscheinung 21. November 2015) auf Aussagen des Bafin-Sprechers gegenüber der „Euro am Sonntag“. Demnach belegen interne Berechnungen der Finanzaufsicht Bafin zum sogenannten Referenzzins für die Zinszusatzreserve, dass dieser binnen Jahresfrist von 3,15 Prozent auf 2,88 Prozent gesunken ist.
Dieser Referenzzins entspricht üblicherweise fast exakt jenem Wert, den die Branche im Durchschnitt ihren Neukunden zuweist. So erhielten neu abgeschlossene private Rentenversicherungen für 2015 im Schnitt 3,16 Prozent gutgeschrieben, wie die Ratingagentur Assekurata errechnet hatte. „Es würde mich nicht wundern, wenn für 2016 im Marktdurchschnitt 2,88 Prozent an laufender Verzinsung ausgeschüttet werden“, sagt Assekurata-Bereichsleiter Lars Heermann. Das wäre ein historisch niedriger Wert.
Die Bafin ermittelt den Referenzzins jeweils Ende September aus dem zehnjährigen Renditedurchschnitt diverser Staatsanleihen. Für das Jahr 2015 gab es noch keine Veröffentlichung. Selbstständige Kalkulationen von Assekurata wurden nun von dem Bafin-Sprecher bestätigt. Heermann sagt: „Der Wert ist ein guter Gradmesser für die Branche, weil etwa 90 Prozent des Versichertengeldes in Anleihen stecken.“
Die meisten Versicherer legen im Dezember fest, welche Verzinsung ihren Kunden für das kommende Jahr gutgeschrieben wird. Ältere Policen haben einen Garantiezins von maximal vier Prozent, der unbedingt ausgeschüttet werden muss. Unter diesen Altkontrakten leiden Neukunden. Denn um die hohen Garantiezinsen zu bedienen, müssen die Versicherer umfangreiche Rückstellungen bilden – die sogenannte Zinszusatzreserve. Je weiter der Garantiezins eines Vertrags über dem Referenzzins liegt, desto mehr müssen die Versicherer zurücklegen. Bislang waren Policen mit Garantiezinsen von vier, 3,5 und 3,25 Prozent betroffen. Wie der Referenzzins von 2,88 Prozent zeigt, geht es nun erstmals auch um Verträge mit einem Garantiezins von drei Prozent, wie er bei Neuabschlüssen bis zum Jahr 1986 galt.
Quelle: „Euro am Sonntag“
Bild: © fotomek / fotolia.com
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