Handelsvertretergeschäft in Kapitalgesellschaft führen?
Der Handelsvertreterausgleich, auch als Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Deutschland bekannt, ist ein Anspruch, der einem Handelsvertreter nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses zustehen kann. Dieser Anspruch ist darauf ausgerichtet, die Leistungen des Handelsvertreters zu entschädigen, insbesondere wenn dieser neue Kunden geworben hat, von denen das Unternehmen auch nach Vertragsende weiterhin profitiert.
Handelsvertreter, die ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft betreiben, können unter gewissen Umständen Probleme bei der Geltendmachung des Handelsvertreterausgleichs bekommen. Experten wie Wirtschaftsanwalt Dr. Tim Banerjee raten dazu, das Geschäft als natürliche Person zu führen.